@vronimus_ironimus @hateaid Überwachung am Arbeitsplatz greift in Persönlichkeitsrechte ein. Sie kann nur innerhalb enger Grenzen stattfinden. Dabei ist es nicht massgeblich ob ein Gerät zur Überwachung verwendet wird, sondern ob es technisch geeignet ist. Wende Dich hierzu an Deinen Betriebsrat oder Compliance Beauftragte:n - für den AG kann ein ständiges Abfilmen von Betriebsgeheimnissen unerwünscht sein.