@softkey wir haben bei der #ePA4all gesehen, das gesetzlich ein Opt-Out-Verfahren eingeführt wurde, aber in der Praxis die aktive Zustimmung unterwandert wird. Fehlende Aufklärung führte dazu, dass gesetzlich Versicherte keine informierte Entscheidung zur ePa treffen können. §343 SGB V wurde nicht erfüllt und ePA's werden rechtswidrig angelegt.