Init7 hat den ersten Gerichtsentscheid gegen #Netzsperren gewonnen.

Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft Waadt hatte Netzsperren verordnet unter sehr grosszügiger Interpretation der geltenden Gesetze. #Init7 war der Meinung, dass das keine Rechtsgrundlage sei und hatte sich geweigert, diese ohne bessere Rechtslage umzusetzen. Das Bundesgericht gab jetzt Init7 recht.

Edit: Nicht Bundesgericht, sondern Strafrekurskammer VD. Details aus Platzmangel im nächsten Post.
https://www.inside-it.ch/init7-gewinnt-wegen-netzsperren-vor-gericht-20260528

Init7 gewinnt wegen Netzsperren vor Gericht

Der Provider kämpft gegen neue Netzsperren, die Staatsanwaltschaften verhängen. In der Waadt hat er jetzt in einem Fall Recht bekommen.

Fredy Künzler, Chef von #Init7 schreibt auf LinkedIn:

"Abt. Staatsanwaltschaft Kanton Waadt vs. Init7: 0:1 ⚽

Die Strafrekurskammer des Kantons Waadt heisst den Rekurs von Init7 (Schweiz) AG gegen die angeordnete Netzsperre der Website grondementsdesterres.org gut und erklärt damit die Netzsperre für illegal. ✅

Das ist ein klares Zeichen für die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie in der 🇨🇭 Schweiz."
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https://www.linkedin.com/posts/fredykuenzler_abt-staatsanwaltschaft-kanton-waadt-vs-share-7462938228715646976-8fja/

Abt. Staatsanwaltschaft Kanton Waadt vs. Init7: 0:1 ⚽ Die Strafrekurskammer des Kantons Waadt heisst den Rekurs von Init7 (Schweiz) AG gegen die angeordnete Netzsperre der Website… | Fredy Künzler | 13 comments

Abt. Staatsanwaltschaft Kanton Waadt vs. Init7: 0:1 ⚽ Die Strafrekurskammer des Kantons Waadt heisst den Rekurs von Init7 (Schweiz) AG gegen die angeordnete Netzsperre der Website grondementsdesterres.org gut und erklärt damit die Netzsperre für illegal. ✅ Das ist ein klares Zeichen für die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie in der 🇨🇭 Schweiz. Hätten wir verloren, könnte sich jede Staatsanwaltschaft erdreisten, beliebige Websites und Inhalte nach Gutdünken aus dem Verkehr zu ziehen. Bekanntlich setzen die marktführenden Provider Swisscom, Sunrise und Salt Mobile willfährig und unbesehen Sperrverfügungen um und verstossen damit gegen das Fernmeldegesetz (FMG Art. 12e). Das Kantonsgericht des Kantons Waadt hat damit die Staatsanwaltschaft und ihre übereifrigen Beamt:innen zurückgepfiffen. Ich gehe davon aus, dass die sich künftig hüten werden, nach Belieben Netzsperren anzuordnen. Die Frage bleibt, wie lange es dauert, bis Swisscom, Sunrise und Salt die illegale Netzsperre entfernt. Damit es sicher nicht vergessen geht, tagge ich hier mal die CEOs: Christoph Aeschlimann, André Krause, Massimiliano (Max) Nunziata. Es wäre mindestens zu erwarten, dass die Sperre gleich schnell entfernt wird, wie sie eingerichtet wurde. Also innert Stunden oder höchstens Tagen. Shortlink zum Urteil in französischer Sprache, 17 Seiten: https://i7.fyi/4310gj Deutsche Zusammenfassung des Urteils, generiert von Google Gemini, im ersten Kommentar. P.S. Wir bekommen CHF 1985 Verfahrensentschädigung aus der Waadtländer Staatskasse. Diese Summe deckt nicht mal einen Bruchteil der Anwaltskosten. | 13 comments on LinkedIn

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"Das ist ein klares Zeichen für die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie in der 🇨🇭 Schweiz. Hätten wir verloren, könnte sich jede Staatsanwaltschaft erdreisten, beliebige Websites und Inhalte nach Gutdünken aus dem Verkehr zu ziehen. Bekanntlich setzen die marktführenden Provider Swisscom, Sunrise und Salt Mobile willfährig und unbesehen Sperrverfügungen um und verstossen damit gegen das Fernmeldegesetz (FMG Art. 12e)."
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#Init7 #Netzsperren
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"Das Kantonsgericht des Kantons Waadt hat damit die Staatsanwaltschaft und ihre übereifrigen Beamt:innen zurückgepfiffen. Ich gehe davon aus, dass die sich künftig hüten werden, nach Belieben Netzsperren anzuordnen."

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20260512 Arrêt.pdf

Init7 - Surfen am Datenmeer

Init7

Zusammenfassung des Urteils, Teil 1 (Fredy mit Google Gemini):

"Nach Brandanschlägen auf Baumaschinen der Firma Holcim im Juni 2025 forderte die Waadtländer Staatsanwaltschaft am 9. Februar 2026 per Strafverfügung mehrere Internetprovider auf, die URLs der Aktivistengruppe „Grondements des Terres“ via DNS-Sperre sofort strafrechtlich zu beschlagnahmen. Gegen diese Verfügung reichten der Internetprovider Init7 (Schweiz) AG und dessen Geschäftsführer Alfred Künzler am 18. Februar 2026 …

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… erfolgreich Beschwerde ein. Die Beschwerdeführer machten geltend, dass eine selektive Sperrung einzelner URLs technisch über das DNS-System unmöglich sei, sondern stets nur die Blockierung einer ganzen Domain inklusive unbeteiligter Dienste zur Folge hätte. Zudem argumentierten sie rechtlich, dass virtuelle Daten oder Web-URLs keine materiellen „Gegenstände“ im Sinne des Strafgesetzbuches (Art. 69 Stgb) seien und somit die gesetzliche Grundlage für eine Beschlagnahmung fehle.

7/n #Init7

Sie rügten ausserdem die Unverhältnismässigkeit der Zensurmassnahme, da die Sperrung der Webseiten über VPNs oder alternative DNS-Server problemlos umgangen werden könne.

Das Gericht stellte fest, dass die rechtliche Qualifikation von Webseiten als beschlagnahmbare Objekte in der Praxis des Bundesgerichts bislang eine ungeklärte Grauzone darstellt.

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In der materiellen Prüfung hielt das Gericht fest, dass die Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt konkret dargelegt hat, inwiefern die betroffenen Webseiten für die Begehung der Straftaten genutzt wurden.

Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, die Webseiten hätten die Straftaten erleichtert, wurde vom Gericht als blosse, nicht durch Fakten untermauerte Vermutung zurückgewiesen.

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Abt. Staatsanwaltschaft Kanton Waadt vs. Init7: 0:1 ⚽ Die Strafrekurskammer des Kantons Waadt heisst den Rekurs von Init7 (Schweiz) AG gegen die angeordnete Netzsperre der Website grondementsdesterres.org gut und erklärt damit die Netzsperre für illegal. ✅ Das ist ein klares Zeichen für die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie in der 🇨🇭 Schweiz. Hätten wir verloren, könnte sich jede Staatsanwaltschaft erdreisten, beliebige Websites und Inhalte nach Gutdünken aus dem Verkehr zu ziehen. Bekanntlich setzen die marktführenden Provider Swisscom, Sunrise und Salt Mobile willfährig und unbesehen Sperrverfügungen um und verstossen damit gegen das Fernmeldegesetz (FMG Art. 12e). Das Kantonsgericht des Kantons Waadt hat damit die Staatsanwaltschaft und ihre übereifrigen Beamt:innen zurückgepfiffen. Ich gehe davon aus, dass die sich künftig hüten werden, nach Belieben Netzsperren anzuordnen. Die Frage bleibt, wie lange es dauert, bis Swisscom, Sunrise und Salt die illegale Netzsperre entfernt. Damit es sicher nicht vergessen geht, tagge ich hier mal die CEOs: Christoph Aeschlimann, André Krause, Massimiliano (Max) Nunziata. Es wäre mindestens zu erwarten, dass die Sperre gleich schnell entfernt wird, wie sie eingerichtet wurde. Also innert Stunden oder höchstens Tagen. Shortlink zum Urteil in französischer Sprache, 17 Seiten: https://i7.fyi/4310gj Deutsche Zusammenfassung des Urteils, generiert von Google Gemini, im ersten Kommentar. P.S. Wir bekommen CHF 1985 Verfahrensentschädigung aus der Waadtländer Staatskasse. Diese Summe deckt nicht mal einen Bruchteil der Anwaltskosten. | 13 comments on LinkedIn

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Die Strafrekurskammer kritisierte zudem scharf, dass die Staatsanwaltschaft die Verhältnismässigkeit der Massnahme gegenüber unbeteiligten Dritten überhaupt nicht geprüft hatte.

Urteil: Das Gericht hiess den Rekurs gut, hob die Sperrungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 9. Februar 2026 auf und auferlegte die Verfahrens- sowie Anwaltskosten dem Staat."
</Zusammenfassung/Übersetzung>

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@marcel

"Wer kämpft, kann verlieren. ☝️Wer NICHT kämpft, hat schon verloren." Bert Brecht. Und es wurde gewonnen. Megawichtig für die Informationdfreiheit, auch im Netz. ✊

@Weinberg
Ja, er schreibt ja weiter unten, dass die 1985 Franken Verfahrensentschädigung nicht einen Bruchteil seiner Kosten decken. Um so wichtiger ist es, dass er sich dem Kampf trotzdem gestellt hat.

@marcel

Eigentlich sollte alles gezahlt werden. Kraß, daß sich auch die Swisscom daran beteiligt hat. Was ist bloß aus der guten alten PTT geworden. 🫣