Ich habe gerade erst mitbekommen, dass ich mein Profil im #beA so konfigurieren kann, dass ich qualifizierte elektronische Signaturen komplett ohne physische Signaturkarte erstellen kann.

Ich bin einerseits beschämt, das jetzt erst verstanden zu haben.

Und fühle mich gleichzeitig wie ein Astronaut

BGH: Verschlüsselung im beA ist hinreichend sicher

Die Sicherheitsarchitektur des beA genügt den gesetzlichen Anforderungen an eine sichere Kommunikation.

Bundesrechtsanwaltskammer