"Das Worst-Case-Szenario gilt nicht als unplausibel, weil die Klimaforschung das Klimasystem nicht richtig verstanden hat, sondern weil es nur bei anhaltender großer politischer Dummheit eintreten würde"

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Warum das Worst-Case-Szenario vom Weltklimarat angepasst wurde

Im neuen Sachstandsbericht des Weltklimarats wird das Katastrophenszenario angepasst, da eine Erderwärmung von 4,8 Grad mittlerweile als unrealistisch gilt. Das wird von einigen genutzt, um den Klimawandel zu verharmlosen.

tagesschau.de
@chrisstoecker Und dennoch ändert es nichts an der Tatsache, dass dieses Szenario in der Öffentlichkeit nicht als weitgehend unrealistisches Worst Case Szenario dargestellt wurde. Mit diesem Szenario wurde die ganze Zeit die Diskussion geführt. Ich finde es auch schwierig, wenn die Rücknahme des als erfolg der Klimabewegung dargestellt wird. trotz aller Bemühungen steigt ja der CO2 Ausstoß auf Rekordhöhen

@andre wo wurden denn die 4.8° als realistisch dargestellt? Die Diskussion wurde lange mit den 1.5° geführt, selbst als lange klar war, dass wir das reißen, bzw. gerissen haben. Gelegentlich wurden noch die 2.8° diskutiert, die 4.8° wurde oft nichtmal erwähnt.

Gleichzeitig ist es aber RICHTIG und WICHTIG, über den Worst Case zu reden. Dafür ist er ja da
, weil "wird schon nicht so schlimm kommen 🫣" ist keine Strategie mit der man planen kann.

@chrisstoecker

@weddige @chrisstoecker Ein sehr prominentes Beispiel: die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2021 benennt explizit dieses Szenario. Das ganze Urteil des Bundesverfassungsgericht wirkt vor diesem Hintergrund sehr fragwürdig.
@andre @weddige @chrisstoecker Nein, in den Leitsätzen zum Urteil wird dieses Szenario zum einen nicht reflektiert, sondern die 1,5 bzw. 2 Grad Erwärmung und zum anderen, wenn es so wäre oder ist, hätte das Gericht nur den aktuellen Stand der Forschung im Jahr 2021 mit den Anforderungen des Grundgesetzes in Deckung gebracht. Wo ist da etwas fragwürdiges?
@ulftietjen @weddige @chrisstoecker Das BVerG begründete seine Entscheidung in den Randnummern 19 und 22 seines Beschlusses vom 24. März 2021 mit der Aussage: “Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gilt derzeit ein globaler Temperaturanstieg um mehr als 3 °C bis zum Jahr 2100 als wahrscheinlich.” Als Quelle verwies man auf den IPCC-Bericht von 2012/13. (1/2)

@andre

Als Quelle für dieses Zitat wird allerdings folgendes genannt:

BMU, Klimaschutz in Zahlen, Ausgabe 2019, S. 6 f.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

Der Bericht von 2012/2013 wird eher als Quelle für den Treibhauseffekt an sich angegeben, wenn ich das richtig sehe.

Hast du zufällig einen Link zur Grafik? Ist dort nur die Temperaturentwicklung auf Grundlage von RCP8.5 abgebildet oder auch die anderen Szenarien?

@ulftietjen @weddige @chrisstoecker

Beschluss vom 24. März 2021

Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich