BGH: Grundstückseigentümer hat gegen Immobilienmakler einen Unterlassungsanspruch wenn dieser die Immobilie unter Verwendung von Innenraumfotos im Auftrag eines Mieters vermarktet https://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/7688-BGH-Grundstueckseigentuemer-hat-gegen-Immobilienmakler-einen-Unterlassungsanspruch-wenn-dieser-die-Immobilie-unter-Verwendung-von-Innenraumfotos-im-Auftrag-eines-Mieters-vermarktet.html