Beschäftigte in WfbM gelten nur als „arbeitnehmerähnlich" – und fallen aus dem Mindestlohngesetz. Das betrifft rund 280.000 Menschen. Während das für Inhaftierte seit 2023 als verfassungswidrig gilt, hat sich in WfbM nichts geändert.
#MindestlohnFürAlle https://www.sozialhelden.de/mindestlohn
#MindestlohnFürAlle https://www.sozialhelden.de/mindestlohn
