Ich denke, es ist wahrscheinlich, dass Jahre der #Austerität bevorstehen: soziale Kürzungen und wachsende Unsicherheit. Das ist zwar kein Naturgesetz sondern politische Entscheidung, kommt aber mE absehbar auf uns zu. Parallel würde ich nicht mit nennenswertem GDP-Wachstum rechnen.

Deshalb:
1️⃣ Lasst euch nicht einreden, soziale Sicherheit sei „unfinanzierbarer Luxus“
2️⃣ gewöhnt euch nicht daran, dass Kürzungen „alternativlos“ sind; sind sie selten
3️⃣ Lasst Euch nicht gegeneinander ausspielen

Außerdem scheint es mir klug, auf persönlicher Ebene, auf Resilienz zu setzen, also zB.

➡️Fähigkeiten lernen (sprecht mal mit einer SoLaWi; findet Repaircafes; kümmert Euch um gute Atmosphäre mit der Nachbarschaft)
➡️nachhaltig kaufen (mindset: investieren statt konsumieren)
➡️Streaming und Cloud kritisch hinterfragen und evtl körperliche Medien bevorraten
➡️gemeinsam nutzen lernen
➡️Soziale Praxis üben

@AwetTesfaiesus Ich bin eher dafür hier ordentlich Rabatz zu machen! Riots, Generalstreiks und viele viele Ziegelsteine, Kanthölzer und brennende Dinge.

@sternentau Funfact: Frage aus dem 1. Jura-Examen meiner größeren Hälfte: sind Generalstreiks in Deutschland zulässig.

Antwort: als Politische Streiks sind sie unzulässig, weil sie das Parlament/die MdBs als Verfassungsorgan(e) unter Druck setzen; vertretbare Einschränkung dazu: zulässig könnten sie sein, im Rahmen und unter den Voraussetzungen des Art 20 Abs 4 GG.

🤓

@AwetTesfaiesus @sternentau
Steht das juristische Staatsexamen jetzt über dem Gesetz?
In GG Art. 20 (2) steht:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Also zuerst mal geht alle! Gewalt vom Volke aus und hoppla! auch durch Abstimmungen. Da ist kein Vorrang der Verfassungsorgane, da steht ein "und".
Volksabstimmung=>Generalstreik=>basta.

Aber ...

@AwetTesfaiesus @sternentau
Wo ist eigentlich unser o.g. Recht auf Volksabstimmung und damit das Recht auf Durchsetzen eines Generalstreiks?

Die Verfassungsorgane unter Druck setzen ist problematisch, aber genau diese Organe materialisieren seit 1949 GG-widrig das Recht auf Volksabstimmung nicht?
Die Ausübenden der öffentlichen Gewalt sind nach GG Art. 20 (3) und Art. 1 (3) und durch Eid gebunden, dem GG als unmittelbarem Gesetz Geltung zu verschaffen, also auch dem Recht auf Volksabstimmung.