Unter zwei Euro Stundenlohn? Die Bezahlung von behinderten Menschen in #Werkstätten ist diskriminierend! Mit Sozialhelden e.V. und Kläger Jürgen Linnemann ziehen wir für fairen Lohn vor das Arbeitsgericht Münster und sind heute dazu im @zdfmagazin. #GrundiFürAlle

https://www.zdf.de/play/shows/zdf-magazin-royale-102/zdf-magazin-royale-vom-8-mai-2026-100

ZDF Magazin Royale – Grundi-Gate: Ausbeutung Made in Germany

Der Mindestlohn ist in Deutschland Gesetz, oder? Nicht für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Dem gehen wir auf den Grund(i).

ZDF

Unser Kläger arbeitet 24 Stunden pro Woche in einer „Werkstatt für behinderte Menschen“. Er ist im Arbeitsbereich der digitalen Archivierung für die Aufbereitung der Unterlagen verantwortlich – aber für nur knapp 2 Euro pro Stunde. Wir klagen auf #Mindestlohn:

https://freiheitsrechte.org/werkstaetten

Werkstattbeschäftigte pauschal vom Mindestlohn auszuschließen, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG und ist auch mit der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unvereinbar.
@Freiheitsrechte Gerade bei Böhmermann im Zdfneo gesehen. Bin erschüttert. 😔