Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen "Deutsche💩Jugend🤮Voran" (DJV) und "Jung💩und🤮Stark" (JS) wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Sie gelten "als besonders gewaltbereit", aktionsorientiert und öffentlichkeitswirksam.
Das sind sensationelle Gruppen, die besondere Gewalttaten planen und damit *nicht* beabsichtigen, die Bevölkerung einzuschüchtern. Nur mit dieser Theorie kann man eine Terrorgruppe betreiben, die nicht wegen Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB) belangt wird.
Das sind sensationelle Gruppen, die besondere Gewalttaten planen und damit *nicht* beabsichtigen, die Bevölkerung einzuschüchtern. Nur mit dieser Theorie kann man eine Terrorgruppe betreiben, die nicht wegen Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB) belangt wird.
