Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen "Deutsche💩Jugend🤮Voran" (DJV) und "Jung💩und🤮Stark" (JS) wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Sie gelten "als besonders gewaltbereit", aktionsorientiert und öffentlichkeitswirksam.
Das sind sensationelle Gruppen, die besondere Gewalttaten planen und damit *nicht* beabsichtigen, die Bevölkerung einzuschüchtern. Nur mit dieser Theorie kann man eine Terrorgruppe betreiben, die nicht wegen Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB) belangt wird.
Not so #FunFact:
Im Inhaltsverzeichnis des StGB fehlt neuerdings "§129a Bildung terroristischer Vereinigungen".
Nach §129 folgt nur §129b.
Vielleicht ermittelt der Generalbundesanwalt deshalb nicht nach §129a gegen DJV und JS? 🤡