Die Medienanstalt HSH teilte mir mit, dass meine Beschwerde gegen #KIELerleben begründet war:
> ... dürfte ein Verstoß gegen § 22 Abs. 1 Satz 3 Medienstaatsvertrag (MStV) vorliegen, wonach bei Werbung politischer Art auf den Werbetreibenden oder Auftraggeber in angemessener Weise deutlich hingewiesen werden muss.
Wir haben die Anbieterin darauf hingewiesen und zur Nachbesserung aufgefordert. Die Anbieterin hat sich dazu entschieden, die Ausgabe des Magazins offline zu stellen.
