Was beim Widerspruch der ePA von Kindern ab 15 zu beachten ist !
Das sollten Eltern unbedingt wissen.
So ist bislang unklar, wie sich Ärzt*innen bei der Befüllung der ePA verhalten sollen, wenn die Sorgeberechtigten differente Wünsche äußern, was in der ePA ihrer Kinder gespeichert werden soll. Auch ist unklar, ob der Widerspruch eines Elternteils ausreicht, um die ePA nicht anzulegen. Der BVKJ kritisiert, dass die Befüllung der ePA von Kindern mit hochsensiblen Daten, die zu Stigmatisierung oder Diskriminierung führen könnten, für Ärzt*innen verpflichtend ist, auch wenn diese überzeugt sind, dass dies nicht im Interesse des Kindes ist.
Letzte Aktualisierung: 15.04.2026
https://www.kinderaerzte-im-netz.de/news-archiv/meldung/bvkj-ev-sieht-eine-reihe-ungeklaerter-fragen-bei-der-benutzung-der-epa-durch-kinder-und-jugendliche/
und
https://widerspruch-epa.de/widerpruch-fuer-kinder-und-betreute-personen/
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BVKJ e.V. sieht eine Reihe ungeklärter Fragen bei der Benutzung der ePA durch Kinder und Jugendliche
Ab dem Frühjahr 2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) standardmäßig für alle Bürger*innen eingerichtet werden, die nicht ausdrücklich widersprechen (Opt-Out-Modell). Wenn die Eltern keinen Einspruch erhoben haben, erhalten Kinder die ePA mit der Geburt. Ab 15 Jahren haben Jugendliche die volle Entscheidungsgewalt über ihre Akte. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) sieht große Probleme, die sich im Praxisalltag bei der ePA mit Minderjährigen stellen werden, die von der Politik noch nicht gelöst wurden. Er hat sich deshalb in einem Schreiben u. a. an Bundesminister Lauterbach gewandt.