Selbst die deutsche Wirtschaft bezeichnet den offensiven und offensichtlich verfassungswidrigen Vorstoß von Dobrindt als #Hackback und lehnt ihn VOLLSTÄNDIG ab!
Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit:
Stellungnahme BDI zum Entwurf des BMI
"Im Hinblick auf die Maßnahmen unter § 41 a Abs. 2 Nr. 3 (Hackback) sehen wir keinen Fall, in dem ein Hackback auf Systeme des Angreifers oder Systeme Dritter, die vom Angreifer genutzt werden, ein angemessenes Abwehrmittel wäre."
https://bdi.eu/de/publications/gesetz-zur-staerkung-der-cybersicherheit
Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit
Deutschland befindet sich täglich im Fadenkreuz international operierender, teils staatlich gelenkter Cyberkrimineller. Der BDI unterstützt daher das Ziel, die Cybersicherheit in Deutschland weiter zu stärken und die staatliche Handlungsfähigkeit gegenüber zunehmend komplexen Bedrohungslagen auszubauen. Um das Ziel des Gesetzes zu erreichen und gleichzeitig die bürokratischen Aufwände für Unternehmen so gering wie möglich zu halten, sind konkrete Änderungen am Gesetzentwurf notwendig.