@GrueneBundestag Könnt Ihr die Frau aus der Opposition nicht zur Rechenschaft ziehen? Untersuchungsausschuß und so weiter?
Hier ein bisschen AISlope dazu:
1. Politische Rechenschaft (Parlamentarische Kontrolle)
Minister sind dem Parlament (Bundestag bzw. Landtag) gegenüber verantwortlich.
Anfragen: Abgeordnete können schriftliche oder mündliche Anfragen stellen, auf die der Minister antworten muss (Fragestunde, Aktuelle Stunde).
Untersuchungsausschüsse: Der Bundestag kann Untersuchungsausschüsse einsetzen, um Fehlverhalten zu prüfen.
Misstrauensvotum: Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Vertrauen entziehen, was indirekt den Rücktritt von Ministern zur Folge haben kann.
Rücktritt: Bei unüberbrückbaren Differenzen oder politischem Druck tritt ein Minister oft selbst zurück.
Entlassung: Der Bundeskanzler kann dem Bundespräsidenten jederzeit die Entlassung eines Ministers vorschlagen.
2. Rechtliche Rechenschaft (Gerichtliche Kontrolle)
Minister stehen nicht über dem Gesetz und können für rechtswidrige Handlungen im Amt zur Verantwortung gezogen werden.
Verwaltungsgerichte: Bürger können gegen Bescheide und Entscheidungen von Ministerien klagen.
Strafverfolgung: Bei Verdacht auf Straftaten (z. B. Korruption, Untreue) ermittelt die Staatsanwaltschaft, wofür ggf. die Immunität durch das Parlament aufgehoben werden muss.
Ministeranklage: Das Grundgesetz sieht keine spezifische Ministeranklage vor, doch können Verfassungsverstöße, die nicht den Präsidenten betreffen, auf dem ordentlichen Gerichtsweg verfolgt werden.
@stefanrower Viel geht also nicht ohne Mehrheit im Parlament.
Das Problem: traditionell hat es zur Regulation gereicht, jemanden ausreichend zu beschämen/bloßzustellen; allein der Eindruck von Korruption oder Unehrlichkeit hat zum Rücktritt geführt und wenns die Person selbst nicht einsah, wurde sie von der nächst höheren Ebene gedrängt oder entlassen.