Gestern eine Stunde Komplettausfall Glasfasernetz. Website des Anbieters auch down und Telefonsuppert eh im Wochenende, deshalb Störungsmeldung nicht möglich.
Heute.
Ich: melde nachträglich die Störung
Anbieter: "Ja, aber das haben wir doch behoben, was wollen Sie denn noch?"
Ich: "Laut §23 Absatz 2 Ihrer AGB bin ich dazu verpflichtet, Ihnen sämtliche Störungen mitzuteilen. Das war gestern nicht möglich, daher hole ich es jetzt nach."
Anbieter: "Ja aber das macht doch eigentlich niemand."
Ich: "Warum steht es dann in Ihren AGB?"
Anbieter: "..."
Heute.
Ich: melde nachträglich die Störung
Anbieter: "Ja, aber das haben wir doch behoben, was wollen Sie denn noch?"
Ich: "Laut §23 Absatz 2 Ihrer AGB bin ich dazu verpflichtet, Ihnen sämtliche Störungen mitzuteilen. Das war gestern nicht möglich, daher hole ich es jetzt nach."
Anbieter: "Ja aber das macht doch eigentlich niemand."
Ich: "Warum steht es dann in Ihren AGB?"
Anbieter: "..."

