Künftig dürfen Minderjährige kein Lachgas mehr kaufen, K.-o.-Tropfen sollen nicht mehr vertrieben werden. Was das für Verbraucher und Handel bedeutet.
Lachgas und K.-o.-Tropfen: Verkauf ab sofort stark eingeschränkt
Lachgas und K.-o.-Tropfen: Verkauf ab sofort stark eingeschränkt
