Zu den Protesten der inzwischen ehemals #LetzteGeneration vor den Klima-Kipp-Punkten am 1. Juli 2023 auf neun Straßen im Stadtgebiet #Stuttgart führt die Staatsanwaltschaft mindestens 57 Ermittlungsverfahren wegen angeblicher #notigung Vielfach gibt es zu den Protesten von vor drei Jahren nach dem Amtsgericht auch Berufungsverfahren in zweiter Instanz.
Für fast alle Angeklagten gibt es Einzeltermine – so müssen zu den Verhandlungen dieselben Zeugen mehrfach geladen und dieselben Proteste mehrfach verhandelt werden – ein Riesenaufwand. So wird das Bild vermieden, dass 57 Personen gemeinsam auf der Anklagebank sitzen dafür, dass sie demonstriert und auf die unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung hingewiesen haben. Dass die Bundesregierung sich nicht an das Klimaschutzgesetz gehalten hat, ist längst höchstrichterlich festgestellt.

