Zu den Protesten der inzwischen ehemals #LetzteGeneration vor den Klima-Kipp-Punkten am 1. Juli 2023 auf neun Straßen im Stadtgebiet #Stuttgart führt die Staatsanwaltschaft mindestens 57 Ermittlungsverfahren wegen angeblicher #notigung Vielfach gibt es zu den Protesten von vor drei Jahren nach dem Amtsgericht auch Berufungsverfahren in zweiter Instanz.

Für fast alle Angeklagten gibt es Einzeltermine – so müssen zu den Verhandlungen dieselben Zeugen mehrfach geladen und dieselben Proteste mehrfach verhandelt werden – ein Riesenaufwand. So wird das Bild vermieden, dass 57 Personen gemeinsam auf der Anklagebank sitzen dafür, dass sie demonstriert und auf die unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung hingewiesen haben. Dass die Bundesregierung sich nicht an das Klimaschutzgesetz gehalten hat, ist längst höchstrichterlich festgestellt.

Der ganze Aufwand ist dreifach unverhältnismäßig.
Unverhältnismäßig angesichts des wahrgenommenen Grundrechts auf Versammlungs- und Meinungsäußerungsfreiheit.
Unverhältnismäßig angesichts der dauerhaft beklagten Überlastung von Justiz und Polizei bei der Verfolgung tatsächlicher Kriminalität.
Unverhältnismäßig angesichts der sich stetig beschleunigenden Klimakrise, ablesbar u.a. an steigenden Preisen für Brennstoffe und Nahrungsmittel.

Derweil hat das Landgericht Flensburg festgestellt, dass die Proteste der ehemals #LetzteGeneration vor den Klima-Kipppunkten keine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten. Das Gericht hat deshalb abgelehnt, eine Person als Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu verfolgen. https://raz-ev.org/beschluss-landgericht-flensburg-letzte-generation-keine-kriminelle-vereinigung-keine-stoerung-oeffentlicher-betrieb-keine-gefaehrdung-der-oeffentlichen-sicherheit/

Pressemitteilung der Anwält:innen von Miriam Meyer

Beschluss Landgericht Flensburg: Letzte Generation keine kriminelle Vereinigung, keine Störung öffentlicher Betrieb, keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit! Mit einem wegweisenden Beschluss hat das Landgericht Flensburg Versuche derDämonisierung der Letzten Generation zurückgewiesen Pressemitteilung der Rechtsanwält:innen Jochen Ringler (München) Britta Eder (Hamburg), welche Miriam Meyer im Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vertreten. Flensburg, 07.04.2026, 9.30 Uhr –  „Am 31. März […]

RAZ e.V.
Die angeklagte Jana Trommer aus Marburg wurde vor dem Amtsgericht nicht wegen Nötigung, sondern wegen versuchter Nötigung verurteilt. Die drei anderen Personen, die mit ihr auf der Theodor-Heuss-Straße demonstrierten, wurden binnen Sekunden von der Polizei von der Straße gezerrt, ohne dass die Versammlung rechtmäßig aufgelöst wurde. Die 56-jährige Jana Trommer dagegen konnte viereinhalb Stunden direkt vor der Polizeiwache Stadtmitte sitzen bleiben. Die Polizei leitete den Autoverkehr um sie herum. Erst dann wurde die Versammlung aufgelöst und die Versammlungsteilnehmerin von der Straße getragen.