🤣 der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat die Einziehung von Raserfahrzeugen gekippt.

Aber haltet euch fest, nicht etwa weil das Unverhältnismäßig wäre, nein!
Nur weil geleaste/gemietete Fahrzeuge anders behandelt werden als Alleineigentum des Fahrers!

"Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil klargestellt, dass die Möglichkeit der Beschlagnahme und Verwertung von Raserfahrzeugen an sich verfassungsrechtlich unbedenklich ist"

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/verfgh-oesterreich-g302025-beschlagnahme-verwertung-fahrzeuge-stvo-raser-gleichheitsgrundsatz

"Die Maßnahmen würden der Verkehrssicherheit und damit einem öffentlichen Interesse dienen, betonten die Verfassungsrichterinnen und -richter, die damit einhergehenden Eigentumseingriffe seien also zu dulden. Das Gericht sah es auch als zulässig an, dass die Beschlagnahme und Verwertung nicht vom Sachwert des Fahrzeugs abhängig sind; dieser stehe nämlich in keinem Zusammenhang mit dem Unrechtsgehalt der mit dem Fahrzeug begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung."

Az. G 30/2025

"Es müssten, um den Gleichheitsgrundsatz zu wahren und zu vermeiden, dass Alleineigentümer schärfer sanktioniert werden als andere, grundsätzlich alle Raserfahrzeuge, auch geleaste, beschlagnahmt werden können. Eine Ausnahme müsse lediglich bei gestohlenen Fahrzeugen gemacht werden, die im Alleineigentum einer dritten Person stünden."
@asltf nuja, wenn sich jemand ein geleastes Fahrzeug beschlagnahmen lässt, würde ich das als privates Problem zwischen ihm und der Vermietung ansehen 🤷🏽‍♂️
(Klingt, als würde das Gericht das ähnlich sehen)

@Schafstelze Der Witz ist, in unserer deutschen Fassung (§ 74 StGB https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__74.html ) haben wir in Abs. 3 genau die selbe Ungleichbehandlung.

Deswegen können sich Führerscheinneulinge auch Protzkarren mieten/leasen und damit Rennen fahren. Deutsche Gerichte meinen bisher, dass die Eigentümer durch Einziehung zu sehr benachteiligt würden, somit ein zu harter Eingriff ins Grundrecht auf Eigentum wäre.

Also vielleicht sollte das die StA (mit Blick nach Ö) auch mal bis vors BVerfG bringen

§ 74 StGB - Einzelnorm