Auch im Internet ist sexualisierte Gewalt ein No-Go. Das #LG #Itzehoe verurteilt einen Mann wegen Cybergroomings zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten und ordnete die Sicherungsverwahrung an. Brisant: Die Taten sollen teilweise aus der Haft heraus begangen worden sein. Mehr zu den Hintergründen hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/LandgerichteSH/LGItzehoe/DasGericht/Aktuelles/Meldungen_LG_Itzehoe_spez/2026/Meldungen_2026/entscheidung_cybergrooming

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