duisburg.adfc.de/neuigkeit/falschparker-blockiert-radfahrerin-keine-konsequenzen
#Verkehrswende #Duisburg #GescheiterteKommune #Radweg #Polizei #Polizeiversagen #MotorisierteGewalt #FediBike #KeinÖffentlichesInteresse
Es ist ohnehin eine Frechheit, wenn die Polizei sich für den "ruhenden Verkehr" nicht zuständig erklärt. Die Ordnungsämter kommen der Aufgabe, denn "ruhenden Verkehr" zu überwachen, jedenfalls weitestgehend nicht nach. Und wenn Polizisten dann meinen, "nach Einsatzlage" entscheiden zu dürfen, heißt das so viel wie "wenn wir Lust dazu haben".
Pflichtauffassung von Beamten 2026!
@caravantraveller @bdm Wie heißt es so schön in Kapitel 3.3 des Erlass Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums -
41 - 61.02.01 - 3 - v. 19.10.2009 (https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/verkehrssicherheitsarbeit-der-polizei-nordrhein-westfalen-rderl-d-0#e61bff43-6e43-4e53-99c6-96d2e25f1757):
„Gegen Verstöße im ruhenden Verkehr ist insbesondere dort einzuschreiten,
wo Gefährdungen oder Behinderungen vorliegen. Die Zuständigkeit der
Ordnungsbehörden bleibt unberührt.“
Die Zuständigkeit besteht – vollkommen unabhängig von der Erreichbarkeit der örtlichen Ordnungsbehörde.
Das "insbesondere" lesen sie wohl als "ausschließlich" 🙄
@caravantraveller @bdm Soll mir auch relativ egal sein. Eine Behinderung hat hier definitiv vorgelegen. Gefährdung würde ich auch sehen, aber der Begriff ist ja immernoch recht schwammig.
Das insbesondere kennzeichnet hier ja auch, dass das Ministerium ein Eingreifen eben auch nicht nur in diesen Fällen, aber in diesen Fällen definitiv erfordert.