Aus dem Saal gelacht:

https://taz.de/Urteil-des-Landgerichts-Flensburg/!6168839/

Es ist eine große Schlappe für die Strafverfolgungsbehörden, die versuchen, die ehemalige Klimagruppe Letzte Generation nach Paragraf 129 zu einer kriminellen Vereinigung erklären zu lassen. Wie am Dienstag bekannt wurde, hat das Landgericht Flensburg einen solchen Vorwurf gegen eine Ex-Aktivistin der Gruppe nicht zur Verhandlung zugelassen.

und

In einem über 40-seitigen Beschluss begründen die drei Rich­te­r:in­nen der Staatsschutzkammer am Landgericht Flensburg jetzt, warum sie es für überzogen halten, den Vorwurf gegen Kli­ma­ak­ti­vis­t:in­nen zu erheben, die zivilen Ungehorsam betreiben. Insbesondere weisen sie dabei den Vorwurf zurück, die Aktionen der Letzten Generation seien eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit gewesen. Eine solche müssten die Aktionen aber darstellen, damit die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung gelten könnte.

Zur Kalibrierung im Bezug auf Demonstrations- und Aktionsrecht auch noch einmal ein Hinweis auf 1 BvR 233/81,

  • https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-37528-7_22
  • https://cdn.mohrsiebeck.com/ff,d5884aa9f84620b715bb1f668621da.pdf
  • https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/562070/versammlungsfreiheit-40-jahre-brokdorf-beschluss/und schwacher Artikel, aber
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Brokdorf-Beschluss
  • Das Demonstrationsrecht hat Verfassungsrang und ist sehr weiträumig auszulegen. Es ist bezeichnend, daß die Generation, die gegen Atomkraft protestiert und diesen Beschluß erstritten hat, jetzt an der Macht, in die Gegenrichtung rudert.

    Es geht noch immer um dieselbe Sache: Den Erhalt der Erde als bewohnbarer Planet – ein Grundrecht für jeden Menschen.

    Urteil des Landgerichts Flensburg: Letzte Generation keine kriminelle Vereinigung

    Das Landgericht Flensburg sieht in der Letzten Generation keine kriminelle Vereinigung. Die Aktionen seien keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

    TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
    @isotopp ich bin mal von einem Zuschauer wegen „öffentlicher Aufforderung zu Straftaten“ angezeigt worden, weil ich mich für die Aktionen der LG ausgesprochen hatte. Die Strafverfolgung wurde eingestellt und zwar weil ich NICHT vorbestraft bin! Nicht wegen Unsinn oder Nichtig oder so. Und mit einem Nachsatz des Herrn Staatsanwalts an mich, der besagte, wenn ich noch mal „auffalle“, droht mir Gefägnis! Kunst-und Meinungsfreiheit in einer Demokratie… LOL! #antifa #widerstand
    @annyhartmann @isotopp Ob jobcenter, Polizei oder Staatsanwaltschaften: woüberall sitzen selbstermächtigte Richter und Henker in Personalunion, die mit allem, was etwas linker als rechts der Mitte aussieht, nicht klarkommen. Aber keine Angst, das sind alles Einzelfälle.