Das Bundesjustizministerium will die Strafwürdigkeit beim Fahren ohne Ticket im ÖPNV neu bewerten. Wie kann es wieder so viel Gegenwind aus CDU/CSU und Gewerkschaft der Polizei (GdP) geben?!

Dieser Straftatbestand hat zur Folge, dass vor allem von armutsbetroffene Menschen in den Knast müssen – die sogannte Ersatzfreiheitsstrafe – weil sie die Kosten für die begangene Straftat nicht bezahlen könnnen. Und das nur, weil die Person zum Arzt wollte – sich das Ticket dahin, aber nicht leisten kann.

Dieser Straftatbestand kriminalisiert Armut. Betroffenen sind überwiegend arbeitslos (87%), ohne festen Wohnsitz (15%) und suizidgefährdet (15%). Und es kostet den Steuerzahler unnötig Geld. Denn ein Tag Gefängnis kostet uns 200 EUR und entlastet die Justiz.

Dieser 1935 von Nazis eingeführte Straftatbestand (§265a StGB) muss gestrichen werden! Unterstützt den Freiheitsfond:
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Freiheitsfonds

Niemand sollte fürs Fahren ohne Ticket hinter Gitter! Der Freiheitsfonds hat bereits rund 1600 betroffene Gefangene freigekauft.

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