"Grade bei Speditionen, die ihre LKW kreuz und quer abstellen, ist es üblich, so teilte mir die Bußgeldstelle mit, dass die kurz vor Ablauf der Frist dann einen Fahrer benennen, der aber dann in Rumänien oder gar einem Nicht-EU-Land wohnen würde."

So umgeht man *jedes* Bußgeld beim ruhendem Verkehr (bei der nicht vor Ort die Identität des Fahrers festgestellt wird) - nicht mal die Einstellungsgebühr kann dann auferlegt werden.

via https://www.reddit.com/r/Falschparker/comments/1sem3ge/comment/oer7fw4/

und bei privaten PKW einfach kurz vorher einen engen Verwandten benennen. Heranziehen können sie dann weder Halter noch Fahrer, weils ja dummerweise verjährt ist 🤷‍♂️
@asltf Wir müssen endlich weg von dieser beknackten Fahrerhaftung zur Halterhaftung - so wie die Schweizer das machen.

@jiri ich hab mich (u.a. auch hier) schon mehrfach dazu eingelassen.

Im Grunde müsste man für jede Verkehrsordnungswidrigkeit, die nicht innerhalb der Verjährungszeit (ohne Verschulden der Behörde) abgeschlossen wird, die Versicherungsprämie des Fahrzeugs eine Klasse nach oben schieben.
Denn von dem Fahrzeug geht ja offensichtlich ein höheres Betriebsrisiko aus, für die sich der Halter nicht hinreichend verantwortlich fühlt - das Risiko der Versicherung also höher ist.

@asltf Halterhaftung für Autos, Motorräder und LKW muss her. Der Besitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser Besitz ordnungsgemäß verwendet wird.
@asltf das ist ja wild. Ob es helfen würde, pauschal Firmen in die Verantwortung ihrer Fahrzeuge zu stellen?