„Dies hat zur Folge, dass alle Männer über 17 und unter 45 Jahren, die Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, dafür eine Erlaubnis bei der Bundeswehr einholen müssen.“

https://www.fr.de/politik/drastische-wehrpflicht-aenderung-maenner-die-deutschland-laenger-wollen-brauchen-genehmigung-zr-94248132.html

„Neu ist nun seit dem 1. Januar, dass der entsprechende Paragraph 3 auch ausdrücklich außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls gilt, mit anderen Worten: immer. Nun muss jeder Student vor einem Auslandsemester die Bundeswehr um Erlaubnis fragen.“

https://augengeradeaus.net/2026/04/noch-keine-wehrpflicht-aber-ausreise-fuer-theoretisch-wehrpflichtige-nur-mit-genehmigung/

Neue Wehrpflicht-Regel: Millionen Männer brauchen jetzt eine Genehmigung, um Deutschland zu verlassen

Eine drastische Änderung des Wehrpflichtgesetzes ist längst in Kraft getreten. Sie betrifft fast alle Männer unter 45 und hat weitreichende Folgen.

@anneroth

Das ist nach EU-Recht illegal.

Direktive 2004/38/EC (Freizügigkeit) legt fest in Artikel 4 (Right to Exit) Absatz 1 und 2: Andere Dokumente oder Formalitäten als ein gültiger Personalausweis oder Reisepass dürfen nicht zur Voraussetzung gemacht werden, das Land zu verlassen.

@CGdoppelpunkt @anneroth Ich lese dort in Absatz 9 „Union citizens should have the right of residence in the host Member State for a period not exceeding three months without being subject to any conditions or any formalities other than the requirement to hold a valid identity card or passport…“

Und in Absatz 12 „For periods of residence of longer than three months, Member States should have the possibility to require Union citizens to register …“

Passt also durchaus meiner Meinung nach.

@Optimisc @CGdoppelpunkt @anneroth da geht es aber um den Aufenthalt in einem anderen Land. Also Deutschland darf zum Beispiel EU-Bürger:innen dazu zwingen, sich beim Bürgeramt zu registrieren, wenn sie dauerhaft irgendwo wohnen.
@benedikt @CGdoppelpunkt @anneroth Ist ein Punkt, ok, danke für die Klarstellung.