Da mein Journalistenfreund Thomas das jetzt auch in seinem empfehlenswerten Blog hat, möchte ich (Kiegsdienstverweigerer, Kampagne gegen die BW-"Jugendoffiziere" an Schulen anno 1973) es weiterreichen:

https://augengeradeaus.net/2026/04/noch-keine-wehrpflicht-aber-ausreise-fuer-theoretisch-wehrpflichtige-nur-mit-genehmigung/

(Noch) keine Wehrpflicht – aber Ausreise für (theoretisch) Wehrpflichtige nur mit Genehmigung (Update) – Augen geradeaus!

@dborch Ich war damals gemustert und zurückgestellt worden, weil ich zum Zeitpunkt der Einberufung schon das Grundstudium geschafft hatte.
Ein halbes Jahr bevor ich mein Auslandssemester begann, hatte ich um Genehmigung für den Auslandsaufenthalt ersucht.
Ich weiß nicht mehr genau ob ich die Erlaubnis 6 oder 12 Monate nach der Rückkehr bekam.