@SchreibeEinfach … ja und nein, … die aktuelle Praxis wo Kinder Schulbegleiter nur dann bekommen wenn die Eltern wissen das es soetwas gibt und es durchsetzen das ihr Kind einen Schulbegleiter bekommt ist Mist.
Generelles Pooling ist genauso Quatsch wie das generell auszuschließen.
Es gibt Kinder die bekommen Schulbegleiter, wenn sie temporär auf einen Rollstuhl angewiesen sind, damit sich bei Feueralarm jemand sicher kümmert und das Kind raustragen lässt.
In der gleichen Klasse sitzen Kinder die erhöhten Unterstützungsbedarf aber keinen Schulbegleiter haben, da wäre es gut wenn die Schulbegleiter sich zwischendurch um diese Kinder kümmern. Passiert aber nicht.
Wenn eine 4 zügige Grundschule 8 frei einsetzbare Schulbegleiter hätte - würden die Ressourcen da ankommen wo sie notwendig sind, so fallen Kinder von armen durchsetzungsschwachen Eltern hinten runter, wessen Eltern keinen Begleiteter beantragen der bekommt keinen.
@lofjoh Naja, die Schulbegleiter sind als Nachteilsausgleich im Sinne der UNBRK zu verstehen und keine Förder- oder Ersatzlehrer. Ich denke, dass man sehr wohl von einer Lehrkraft mit A13 oder höher erwarten kann, dass sie jedes Kind, welches beschult wird, mit entsprechender Schulbegleitung auch unterrichten kann. Wenn das nicht der Fall ist, sollten die Lehrer:innen entsprechende Fortbildungen machen. Lebenslanges Lernen gilt ja nicht nur für die Kinder.
@SchreibeEinfach nochmal in langsam, Schulbegleiter gibt es Nur auf Antrag der Eltern, … nicht jedes Kind mit Hilfebedarf hat auch Eltern die einen solchen Antrag stellen oder wenigstens nicht blockieren wenn ein solcher gestellt werden soll.
Der soziale Status und die Herkunft der Eltern(es gibt Länder da werden Menschen mit Unterstützungsbedarf ausgegrenzt, eingesperrt, … hier sollen sie erstmal nur auf Listen) sind entscheidend ob es diese Unterstützung gibt.
Das ist Mist!