- längst in Kraft getreten
- Männer - bis 45 Jahren
Paragraph 3 des Wehrpflichtgesetzes
Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen [...] oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen.

https://www.fr.de/politik/drastische-wehrpflicht-aenderung-maenner-die-deutschland-laenger-wollen-brauchen-genehmigung-zr-94248132.html

#Wehrpflichtgesetz #Bundeswehr

Neue Wehrpflicht-Regel: Millionen Männer brauchen jetzt eine Genehmigung, um Deutschland zu verlassen

Eine drastische Änderung des Wehrpflichtgesetzes ist längst in Kraft getreten. Sie betrifft fast alle Männer unter 45 und hat weitreichende Folgen.