Noch kurz meinen Senf zum Polizistenmordurteil, da ich die Reaktionen teilweise sehr befremdlich finde. Die Richterin hat ihn nicht wegen Mord verurteilt, und das ist richtig aus meiner Sicht.

Er ist psychisch krank und gehört betreut – und das für unbegrenzte(!) Zeit, bis er geheilt ist. Das kann ggf. nie geschehen. Sie hat damit das härtere Urteil gefällt. Mit dem Jugendstrafrecht und einem Mord-Urteil wäre er nach 10–15 Jahren spätestens wieder auf freiem Fuß gewesen.

Der Zweck einer Gefängisstrafe ist die *Strafe* und dann eine Reintegration in die Gesellschaft. Weder ist bei ihm ein "Strafempfinden" zu erwarten aus seinem Notwehrgefühl heraus noch kann man aktuell davon ausgehen ihn erfolgreich in die Gesellschaft zu reintegrieren ohne eine Gefahr für sich und Andere zu sein.

Genau für eine solche Einschätzung und Urteilsfällung ist eine Richterin da. Nicht ein Gutachten oder eine Staatsanwaltschaft. Oder eine Anti-Presse wie NIUS.