Neben der Polizei fällt auch die Thüringer Justiz immer wieder durch erhebliche Sehschwächen auf dem rechten Auge auf. Morgen, am 1.4., soll am OLG Jena das Urteil im zweiten Verfahren gegen Mitglieder der als terroristische Vereinigung angeklagten, rechtsextremen Kampfsportgruppe #Knockout51 aus Eisenach gesprochen werden. Wie bereits im ersten Verfahren werden äußerst milde Strafen erwartet. Wir unterstützen den Aufruf zur kritischen Prozessbeobachtung.

1. April – 14:15 – OLG #Jena

Keine drei Jahre Haft für den Mitgründer sowie zwei Bewährungsstrafen, das ist das Urteil im zweiten #KnockOut51-Prozess am OLG Jena. Zudem sei KO51 keine terroristische Vereinigung, Tötungsfantasien ihrer Mitglieder hielt der Senat für unglaubhaft. Trotz Schießtrainings und 3D-gedruckten Schusswaffenteilen. Dass dieses Urteil Rechtsextreme vor weiteren Gewalttaten abschreckt, ist zu bezweifeln. Betroffenenperspektiven gab es im Prozess ohnehin kaum.
Thüringen halt.

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Urteil im „Knockout 51“-Prozess: Haftstrafen für kriminelle Neonazigruppe

Nach knapp einem Jahr fällt im zweiten Prozess gegen Mitglieder des Vereins in Thüringen ein Urteil. Das Gericht verneint den Terrorvorwurf.

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