@energisch_ @Recherchebuero_Schaumburg das was ihr beklagt, ist direkte Folge des neuen Rundfunkstaatsvertrags, dessen einschneidende Wirkung offenbar niemand je wahrgenommen hat.
Für die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote schreibt der Reformstaatsvertrag vor, dass Texte bis auf wenige Ausnahmen nur zur Begleitung, Vertiefung und Aktualisierung einer vorangegangenen Sendung erlaubt sind. Das ist also künftig der Standard, dass sich das Onlineangebot ständig verändert.
Für die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote schreibt der Reformstaatsvertrag vor, dass Texte bis auf wenige Ausnahmen nur zur Begleitung, Vertiefung und Aktualisierung einer vorangegangenen Sendung erlaubt sind. Das ist also künftig der Standard, dass sich das Onlineangebot ständig verändert.
