Der General-Anzeiger #Bonn griff mit einer Veröffentlichung die rechtswidrige Bundespolizei-PM auf. Dafür forderte ich den GA 2023 anwaltlich zur Unterlassung auf. Doch erst jetzt, nach meiner Klage gegen die Bundespolizei, nahm der GA die Veröffentlichung offline. Heute hat mir die Chefredaktion mitgeteilt, man werde die Anwaltskosten nicht erstatten. Man habe gelöscht, weil "die privilegierte Quelle (Polizei) die Grundlage ihrer entsprechenden Information/Einordnung

https://mastodon.social/@marvinoppong/116218184829917624

zwischenzeitlich zurückgezogen" habe. Ich hätte keinen Anspruch auf Ersatz außergerichtlicher Anwaltskosten.
Ich habe leider damit gerechnet. Zum Glück hat die Crowd mir geholfen und bei dem vorgestern geendeten Funding kamen die Anwaltskosten vollständig zusammen. 520 € für eine Sache, mit der man keinen Cent Geld verdient, sondern nur seit über vier Jahren viel Arbeit hat, zahlt man nicht aus der Portokasse.