Der General-Anzeiger #Bonn griff mit einer Veröffentlichung die rechtswidrige Bundespolizei-PM auf. Dafür forderte ich den GA 2023 anwaltlich zur Unterlassung auf. Doch erst jetzt, nach meiner Klage gegen die Bundespolizei, nahm der GA die Veröffentlichung offline. Heute hat mir die Chefredaktion mitgeteilt, man werde die Anwaltskosten nicht erstatten. Man habe gelöscht, weil "die privilegierte Quelle (Polizei) die Grundlage ihrer entsprechenden Information/Einordnung