RE: https://friendica.de/display/f6687705-9469-c724-cd4f-96e954721723

Ein fester Ort zum würdigen Wohnen (nicht nur eine Bleibe) ist Ausfluss der Würdegarantie des Grundgesetzes. Deshalb: ja, menschenwürdiges Wohnen ist ein Grundrecht!

Den Staat trifft hier eine Gewährleistungsverantworgung, die (wo private Akteure versagen) in eine Erfüllungsverantwortung umschlägt.

Wie so oft allerdings steht auf einem anderen Blatt, ob unser Staat der Pflicht gerecht wird.

@AwetTesfaiesus spannend wäre ja, welche konkrete Handlung aus dieser Pflicht erwächst. Ich werde mal ein paar Ideen in den Raum:
- Baugrund nur über Erbpacht vergeben
- staatlicher Wohnungsbau
- sozialen Wohnungsbau ausbauen (ist jetzt bei vielen Projekten schon dabei, aber vermutlich zuwenig)
- preistreibende Plattformen wie ImmoScout24 regulieren (oder besser: staatliche Plattform erstellen und für öffentliche Inserate verbindlich machen)

Das ist alles nicht ohne Tücken.

@FlippoFlip 🏴‍☠️
Staatlicher Wohnungsbau ist Subventionierung von Löhnen.
Man kann es drehen und wenden wie mal will. Geld landet beim Produktionskapital. Erst wenn das in staatlicher Hand wäre, könnte man nach Bedürfnissen fragen und nicht mehr nach persönlichen Wünschen.
@Awet Tesfaiesus, MdB