Oft sind die Beträge, die wir investieren müssen um das Leben einer Person gravierend zu ändern, super klein. Umso wütender macht es uns, dass häufig die Jobcenter eben jenen Betrag zuvor willkürlich verweigert haben. Im Fall des obdachlosen M. haben wir gerade mal 200€ ausgezahlt und nur wenige Wochen später hatte er sowohl Job als auch Wohnung.
Das Jobcenter hatte zuvor ein Darlehen verweigert. Und dass, obwohl Darlehen sofort stückweise vom Regelsatz wieder abgezogen werden und man es sozusagen von sich selber leiht. Abgelehnte Darlehen sind ein wenig besprochenes, aber riesiges Problem im Bürgergeld. In vielen Fällen gehen wir in Vorleistung, um sie dann einzuklagen.
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