RE: https://friendica.de/display/f6687705-9469-c724-cd4f-96e954721723

Ein fester Ort zum würdigen Wohnen (nicht nur eine Bleibe) ist Ausfluss der Würdegarantie des Grundgesetzes. Deshalb: ja, menschenwürdiges Wohnen ist ein Grundrecht!

Den Staat trifft hier eine Gewährleistungsverantworgung, die (wo private Akteure versagen) in eine Erfüllungsverantwortung umschlägt.

Wie so oft allerdings steht auf einem anderen Blatt, ob unser Staat der Pflicht gerecht wird.

@AwetTesfaiesus
Grundsätzlich nach ökonomischen Gesichtspunkten wird bezahlbares wohnen dann entstehen wenn genügend Wohnungsangebote auf dem Markt vorhanden sind. Der Soziale Wohnungsbau kann hier sehr hilfreich sein. Denn vor 40zig Jahren hatte die Politik genau das im Fokus und es hatte funktioniert. Leider sind die Fördermodelle ausgelaufen und nicht wieder aufgelegt worden.
#söder hatte als bayrischer Finanzminister die staatl. Wohnbaugesellschten verhökert