RE: https://friendica.de/display/f6687705-9469-c724-cd4f-96e954721723
Ein fester Ort zum würdigen Wohnen (nicht nur eine Bleibe) ist Ausfluss der Würdegarantie des Grundgesetzes. Deshalb: ja, menschenwürdiges Wohnen ist ein Grundrecht!
Den Staat trifft hier eine Gewährleistungsverantworgung, die (wo private Akteure versagen) in eine Erfüllungsverantwortung umschlägt.
Wie so oft allerdings steht auf einem anderen Blatt, ob unser Staat der Pflicht gerecht wird.