Faire Löhne dürfen kein Nachteil im Wettbewerb sein.

Deswegen gilt für öffentliche Aufträge künftig das Bundestariftreuegesetz - heute hat auch der Bundesrat ihm zugestimmt.

Konkret bedeutet das: Wer Aufträge des Bundes ausführt, muss sich an tarifliche Standards halten, zum Beispiel bei Lohn oder Urlaub.

So wird der Wettbewerb um öffentliche Aufträge gerechter und Beschäftigte profitieren von fairen Löhnen.

@Bundesregierung ich verstehe den unterschied der Regelung zum Status Quo nicht. Aktuell muss ich bei öffentlichen Ausschreibungen (Vergabeverfahren) als Bewerber bestätigen, dass wir (inkl. alle möglichen Subdienstleister) mindestens entsprechende Löhne zahlen. Das habe ich auch bei Vergaben, welche aufgrund Volumens europaweit ausgeschrieben sind. Was ist jetzt neu?