Faire Löhne dürfen kein Nachteil im Wettbewerb sein.

Deswegen gilt für öffentliche Aufträge künftig das Bundestariftreuegesetz - heute hat auch der Bundesrat ihm zugestimmt.

Konkret bedeutet das: Wer Aufträge des Bundes ausführt, muss sich an tarifliche Standards halten, zum Beispiel bei Lohn oder Urlaub.

So wird der Wettbewerb um öffentliche Aufträge gerechter und Beschäftigte profitieren von fairen Löhnen.

@Bundesregierung
"Ein Drittel der Aufträge fällt aus dem Gesetz"
https://www.taz.de/!6157851
Tariftreuegesetz: Abgespeckt gegen Lohndumbing

Am Donnerstag will Schwarz-Rot das Tariftreuegesetz im Bundestag beschließen lassen. Aber nur in einer abgespeckten Fassung, kritisiert die Linke.

TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH