Faire Löhne dürfen kein Nachteil im Wettbewerb sein.
Deswegen gilt für öffentliche Aufträge künftig das Bundestariftreuegesetz - heute hat auch der Bundesrat ihm zugestimmt.
Konkret bedeutet das: Wer Aufträge des Bundes ausführt, muss sich an tarifliche Standards halten, zum Beispiel bei Lohn oder Urlaub.
So wird der Wettbewerb um öffentliche Aufträge gerechter und Beschäftigte profitieren von fairen Löhnen.

