Wie die Ampel die Bürger:innen 2022 im Zuge des Ukraine-Kriegs entlastete:

- 300€ Energiepauschale für alle Arbeitnehmer:innen
- 100€ Einmalzahlung für Arbeitslose & Asylsuchende
- 230€ Heizkosten-Zuschuss für Studierende
- 100€ Kinderbonus
- Senkung der Kraftstoffsteuer auf EU-Mindestmaß
- Abschaffung der EEG-Umlage
- Einführung des 9 Euro Tickets

Wie ⚫ 🔴 die Bürger:innen 2026 im Zuge des Iran-Kriegs entlastet:

- Tankstellen dürfen nur noch 1x pro Tag die Preise erhöhen.

via @perowinger

@TwraSun Ich kann mich an diese 300€ ehrlich gesagt gar nicht erinnern.
@DC4DD @TwraSun
Gab's aber. Wurde über die Arbeitgebys ausgezahlt

@Chaotica @TwraSun Oder gabs da eine Einkommensgrenze?

Edit: Ich hab die definitiv nie bekommen. Hab meine Abrechnungen durchgeschaut. Meine Frau hat sie bekommen. Ich meine es wäre eine freiwillige Leistung der AGs gewesen.

@DC4DD
Nein, soweit ich erinnere nicht. Das war tatsächlich ziemlich unbürokratisch. Sogar für die Arbeitgebys. Die haben das einfach ausgezahlt und dann entweder direkt vom Finanzamt zurück bekommen oder verrechnet mit sowieso zu zahlenden Steuern.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-energiepreispauschale.html
@TwraSun

FAQ „Energiepreispauschale (EPP)“ - Bundesfinanzministerium - Service

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder die FAQs zur Energiepreispauschale (EPP) aktualisiert (Stand: 17. Oktober 2023). Es werden Fragen beantwortet u.a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.

Bundesministerium der Finanzen

@Chaotica @TwraSun Hab meinen Post nochmal editiert.

Mein AG hat es nicht gezahlt, obwohl er eine 100%ige GmbH des Bundes ist. 😜

@DC4DD
Ich fürchte, dann hat Dein AG Dich beschissen.

Von "freiwillig" steht da in der FAQ jedenfalls nichts. Aber von "Anspruch".
Siehe 1.1
"Auf die EPP bestand ein gesetzlicher Anspruch (§ 113 Einkommensteuergesetz). Wer zum Kreis der Berechtigten gehörte, erhielt sie ohne weiteren Antrag vom Arbeitgeber oder erhält sie über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2022."
@TwraSun

@Chaotica @TwraSun Nach langem Nachdenken ist es mir wieder eingefallen: irgendwie war da was mit meiner Gewerkschaft. Die hatte in dem Jahr aus einem Differenzungsfond (für Leistungen nur für Gewerkschaftsmitglieder), den der AG aufgrund der Tarifverträge gespeist hatte, eine Einmalzahlung schon vorweggenommen, bevor die offizielle Regelung kam.
Damit musste der AG keine Direktzahlungen mehr machen, da ansonsten ja steuerpflichtig und doppelt gemoppelt. Da war damals Chaos.