Aktuell wird verbreitet, ein Urteil des Bundesgerichtshofs habe die Zahlungspflicht „ausgehebelt“. Als Beleg dient ein Beschluss aus einem konkreten Vollstreckungsfall: Eine elektronische Signatur war nicht korrekt zugeordnet, weshalb die Zwangsvollstreckung in diesem Fall unzulässig war.
https://www.mimikama.org/bgh-urteil-wurde-der-rundfunkbeitrag-ausgehebelt/