In welcher Situation soll die Erstellung "sexualisierte Videos und Bilder von Menschen ohne deren Einwilligung" legal sein?

Warum muss man das jetzt nur wieder im Kontext von multimodalen LLMs diskutieren?

Klar ist es mit LLMs um vieles einfacher, aber im Grunde muss es doch egal sein, wie das nict einvernehmliche Material erstellt wird.

https://www.derstandard.at/story/3000000314251/eu-parlament-stimmte-f252r-verbot-von-ki-systemen-f252r-porno-deepfakes

EU-Parlament stimmte für Verbot von KI-Systemen für Porno-Deepfakes

Das Europaparlament stimmte für ein Verbot von KI-Anwendungen, mit deren Hilfe Nutzer sexualisierte Videos und Bilder von Menschen ohne deren Einwilligung erstellen können

DER STANDARD

@bijram So einfach ist das leider nicht. Ein Beispiel, wo auch sexualisierte Bilder unter "freie Meinungsäusserung" fallen könnte, wäre Karikatur. Mit einem generellen und absoluten Verbot wäre eine "Du bist die Hure für die Reichen"-Illustration quasi automatisch gesetzeswidrig.

https://www.derstandard.at/story/2000132106195/schmid-an-mitarbeiter-im-finanzministerium-du-bist-die-hure-fuer

Schmid an Mitarbeiter im ÖVP-Finanzministerium: "Du bist die Hure für die Reichen"

Neue Chats zeigen aus Sicht der Korruptionsermittler, wie Siegfried Wolf bei Thomas Schmid für einen Steuernachlass interveniert hat

DER STANDARD

@clawjelly Unterschied: Ein Wort, welches sexualisierten Hintergrund hat versus sexualisiertes Bildmaterial.

Ein Fake Porno ohne Einwilligung wird schwer unter freier Meinungsäußerung fallen.