Hmm, frage mich gerade, was mit Taten passiert, die vor Inkrafttreten eines Gesetzes passieren und mit Inkrafttreten des Gesetzes strafbar wären?
@srevilo
Nichts. Rückwirkende Strafbarkeit darf es in einem Rechtsstaat nicht geben.
Denn das Wissen um die mögliche Strafe soll potentielle Täter ja abschrecken.
@srevilo "Mauerschützen" z.B. – wurden meines Wissens verurteilt, obwohl sie zum Zeitpunkt der Tat nach Ansicht des Regimes sogar vorbildlich ihre Pflicht erfüllten und Befehlen gehorchten.
An was für Beispiele denkst du gerade?