@gnusborflogge
Wie ist das eigentlich geregelt, wenn der Zug am Ziel des Fahrgastes nicht hält und stattdessen den Fahrgast später aussteigen lässt? Muss sich die Bahn dann nicht darum kümmern, wie der Fahrgast zum gebuchten Ziel kommt? Taxi oder Notfalls mit Übernachtung und Kostenübernahme?
Ja, muss sie normalerweise. Mit einem Ersatzzug, der den Fahrgast zum Ziel bringt. Wenn dieser nicht innerhalb eines zumutbaren Zeitfensters zur Verfügung steht, muss sie Bus- oder Taxitransfer organisieren und die Kosten übernehmen – notfalls sogar Hotelkosten.
Wusste ich garnicht, aber das Internet hat es so berichtet, abgesegnet vom Bundesgerichtshof.