>>Ebbing bat darum, seinen Fall im beschleunigten Verfahren mit einem Strafbefehl abzuhandeln. Dabei verwies er auf die "bescheidene Prominenz", über die er "zumindest in einer gewissen Berliner Blase" verfüge. Eine öffentl. Hauptverhandlung, argumentierte er, wäre auch ein schwerer Schlag für die Deutsch-Israel. Gesellschaft, die ihn, sollten die Vorwürfe bekannt werden, zwangsl. als Schatzmeister verlieren würde. [...] Das Amtsgericht war Ebbings Bitte gefolgt.<<
https://www.zeit.de/2026/14/hartmut-ebbing-kindesmissbrauch-lehrerin-abgeordneter-urteil

