Somit wird es weiterhin für eine Fahrt wie von Nossentin nach Krebssee (12 Minuten, kein Umstieg) keine Durchgangsfahrkarten (außer DT, MVT) geben. Wie das mit Artikel 12 Abs. 1 der Fahrgastrechteverordnung vereinbar ist, ist mir weiterhin ein Rätsel.