Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung des EU-Rechts auf Reparatur beschlossen - darin enthalten z.B.
* die Verpflichtung der Hersteller zur Reparatur
* Ersatzteilpreise müssen "angemessen" sein und dürfen "nicht abschrecken"
* "Hersteller dürfen keine Hardware- oder Softwaretechniken einsetzen, die die
Reparatur von Waren [...] behindern" (allerdings mit Ausnahmen)
Das ganze muss jetzt nur noch durch den Bundestag und bis zum 31.7. in Kraft treten