Nach der Einstellung des "Combat 18" Verfahrens in Dortmund erhebt die Generalstaatsanwaltschaft #Koblenz Anklage gegen drei Personen aus dem Umfeld des Rechtsrock-Labelbetreibers Gregor M. wegen Mitgliedschaft in der verbotenen Vereinigung.
Nach der Einstellung des "Combat 18" Verfahrens in Dortmund erhebt die Generalstaatsanwaltschaft #Koblenz Anklage gegen drei Personen aus dem Umfeld des Rechtsrock-Labelbetreibers Gregor M. wegen Mitgliedschaft in der verbotenen Vereinigung.
Gregor Alexander M. aus der Vulkaneifel gehörte zu den Angeklagten Dortmunder Verfahrens, das gegen Zahlung einer Geldauflage von je 500 Euro eingestellt wurde.
Weitere Anklage gegen drei Personen in #Hessen während #Thüringen Verfahren einstellt.
https://www.endstation-rechts.de/news/neue-anklagen-gegen-neonazis-von-combat-18

Der Prozess gegen vier teils prominente Neonazis, die die verbotene militant-rechtsextreme Organisation „Combat 18 Deutschland“ nach dem Verbot weitergeführt haben sollen, ging vor dem Landgericht Dortmund kürzlich sang- und klanglos mit einer Einstellung des Verfahrens zu Ende. Trotzdem haben Staatsanwaltschaften in Hessen und Rheinland-Pfalz jetzt sechs weitere mutmaßliche Mitglieder der Neonazi-Truppe wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot angeklagt. In Thüringen wurden die Ermittlungen dagegen eingestellt.