Wenn wir Persönlichkeitsrechte so schützen würden wie Urheberrechte, dann wäre zunächst jede Verwertung meines Gesichtes nur mir vorbehalten, es sei denn es gäbe ein ausdrückliche Erlaubnis oder gesetzliche Ausnahme. Das ist das dänische Modell.
@jun.de
Das ist ja interessant - besten Dank für diese informative Erläuterung!