Wenn wir Persönlichkeitsrechte so schützen würden wie Urheberrechte, dann wäre zunächst jede Verwertung meines Gesichtes nur mir vorbehalten, es sei denn es gäbe ein ausdrückliche Erlaubnis oder gesetzliche Ausnahme. Das ist das dänische Modell.
@jun.de
Das ist ja interessant - besten Dank für diese informative Erläuterung!
@jun.de
Danke für diesem kleinen sehr klaren Beitrag zu einem unserer wichtigsten Themen!
Und diese Dreistigkeit von dir, einfach zu schauen, welche gute Lösungen es in anderen Ländern gibt...