Aus gegebenem Anlass: Die Älteren unter Euch erinnern sich sicher noch an die Zulassungspflicht für Telekommunikationsgeräte in Deutschland. Nicht von der Post (genauer: dem BZT) zugelassene Modems waren ganz, ganz schlimm verboten.

In meinem Kopfkanon ist das Pesthörnchen des @CCC ein Resultat dieser Zulassungspflicht (weiß nicht, ob @erd das kanonisieren kann).

Turns out: Geschichte wiederholt sich. Demnächst fahren also FCC-Wagen durch die Städte und kontrollieren auf Fremdrouter.

@christopherkunz @CCC @erd

Ich habe noch die Erlaubnis zum Betrieb eines Hochfrequenzgeräts. Mein Heimcomputer mit über ein Megahertz. Nein nicht verschrieben: eine Million Schwingungen pro Sekunde.

@Skeptiker @CCC @erd So viel Hertz hat nicht mal eine Autovermietung! (Kann dann ja kein C64 gewesen sein, der hatte IIRC 970KHz).

@christopherkunz @CCC @erd

Genau, die mussten nicht angemeldet werden. Es war ein TI 99 4A.