Heute vor 100 Jahren: Der 1925 uraufgeführte Film „Panzerkreuzer Potemkin“ des sowjetischen Regisseurs Sergej M. Eisenstein (1898-1948) wird von der Filmprüfstelle in Berlin wegen Staatsgefährdung verboten.

#AnDiesemTag 🧵

Ein Kinderwagen rollt eine unendliche Treppe hinunter, Stufe für Stufe dem Hafenbecken entgegen – man hört kein Schreien, sieht keinen Säugling, nur rennende Menschen und verzweifelte Gesichter – eine Metapher für Tod und Verzweiflung.
Die Schlüsselszene des Stummfilms „Panzerkreuzer Potemkin“ entfaltet sich inmitten der Revolution von 1905, als das Militär des Zaren im damals russischen Odessa eine Beerdigung auseinandertreibt.
Die Trauerfeier gilt einem Matrosen der „#Potemkin“: Als man ihnen verfaultes Fleisch zum Essen zumutet, meutert die Besatzung des Panzerkreuzers gegen die tyrannischen Offiziere. Ihr Aufbegehren scheitert ebenso wie die russische Revolution von 1905.
Doch 20 Jahre später setzte Sergei Eisensteins Film der Revolte ein Denkmal. „Panzerkreuzer Potemkin“ gilt als Prototyp des Revolutionsfilms – den deutschen Filmprüfern gefiel das nicht.
Sie verboten den Film, erst im Oktober 1926 gab die Filmoberprüfstelle den Film in stark zensierter Form frei. Kritiker Herbert Ihering beklagte die entstellende Wirkung: „Sie marschieren noch die Treppe hinunter. Aber schießen sie noch?...
...Man kann es kaum sehen. Fällt jemand? Schon ist es vorüber. […] Es ist das beste Zeugnis für den Wert des Films und den Unwert der Bearbeitung, dass mit der Vernichtung der menschlichen Gesinnung auch die künstlerische Wirkung dahin ist.“
Der Film beeinflusste das Kino enorm, die Ästhetik und Technik von Eisenstein prägte Generation von Filmemacher*innen.