Software-Beschaffung für öffentliche Verwaltungsbehörden sind durch die EVB-IT geregelt. Dank aktualisierter Musterverträge können Behörden künftig genauso einfach #OpenSource-Software beschaffen wie proprietäre Hard- oder Software. #Verwaltung

Open Source in der Verwaltung rechtlich gestärkt
Software-Beschaffung für öffentliche Verwaltungsbehörden sind durch die EVB-IT geregelt. Dank aktualisierter Musterverträge können Behörden künftig genauso einfach Open-Source-Software beschaffen wie proprietäre Hard- oder Software. Wenn Behörden in Bund, Ländern oder Kommunen IT-Dienstleistungen, darunter Hard- sowie Software, kaufen wollen, ist das durch die sogenannten EVB-IT geregelt. Das steht kurz für Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen, und dient dazu, den Beschaffungsprozess zu erleichtern und vereinheitlichen. Bisher waren die Vertragsvorlagen der EVB-IT auf proprietäre Software ausgelegt. Wer dennoch Open-Source-Software kaufen wollte, musste eigenhändig die Vertragsvorlagen abändern. Das bringt zusätzlichen Arbeitsaufwand und teilweise rechtliche Unsicherheit mit sich. Der IT-Planungsrat hat nun die Vorlagen so überarbeitet, dass Behörden mit dem selben Formular Open- oder Closed-Source-Software beschaffen können. Dafür steht eine Ankreuzmöglichkeit im Vertragsmuster, bei der die Behörden gezielt eine Beschaffung von Open-Source-Software vereinbaren können. Die Vorlage „EVB-IT Erstellung“, die die Anpassung von Standardsoftware wie auch die Entwicklung von Individualsoftware betrifft, geht sogar noch einen Schritt weiter. Hier ist nun Open Source als Standard für die Entwicklung neuer Software vorgesehen. Ebenfalls soll Open-Source-Software bei OpenCoDE bereitzustellen und eine Software Bill of Materials zu vereinbaren sein. Die aktualisierten Vorlagen sind bereits auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung verfügbar. Noch nicht aktualisiert sind die Vorlagen „EVB-IT Überlassung Typ B“ (zeitweise Überlassung von Standardsoftware) sowie die „EVB-IT Cloud“, die Cloudleistungen regelt. Laut Open Source Business Alliance ist eine Aktualisierung dieser Vorlagen im Verlauf des Jahres 2026 geplant.